Teilnahmebedingungen

Wer darf teilnehmen?

Die Teilnahme ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind alle jungen Nachwuchstalente zwischen 14 und 25 Jahren. Vorraussetzung ist, dass die Bilder als digitale Bilddatei über dieses Internetportal eingereicht werden. Dazu ist eine vorherige Anmeldung (Registrierung) auf genannter Website nötig.Der Teilnahmeschluss zur Einsendung der Bilder ist der 31.05.2018.

 
Was darf eingereicht werden?

Jeder Teilnehmer kann mit bis zu zehn Bildern an der Jugendkunstgalerie teilnehmen. Jedes Bild muss per Online-Formular über das Internetportal in digitalem Format eingereicht werden. Das Online-Formular muss vollständig ausgefüllt sein und der Teilnehmer muss bestätigen, dass er/sie die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert haben.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, grob anstößigen, pornografischen, jugendgefährdenden oder extremistischen Inhalte auf dem Portal hochzuladen.
Das Bild sollte eine Auflösung von mindestens 72 dpi haben und im JPEG/JPG-, PNG- oder GIF-Format abgespeichert sein. Die Größe der Bilder darf 5 MB nicht übersteigen. Die Bilder werden beim Hochladen über das Online-Formular überprüft und, sofern sie nicht diesen Anforderungen entsprechen, ausgesondert.
Per Post eingesandte Abzüge oder Ausdrucke sowie per Post eingereichte digitale Bildträger werden nicht akzeptiert.
Die Fotografen sollten in der Lage sein, auf Anfrage eine hochauflösende Datei von etwa 300 dpi in der Größe von max. 29,7 x 42,0 cm einzureichen.
Auch ist es möglich mit Smartphone geschossene Bilder hochzuladen. Jedoch können diese nicht auf eine normale Leinwand gedruckt werden, weswegen wir diese in einer Kollage bestehend aus mehreren Smartphonebildern ausstellen werden.

 

Urheberrecht

Der/Die Teilnehmer/in versichert, dass er/sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile innehat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Bild ein oder mehrere Personen erkennbar sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der/die Teilnehmer/in wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern.

 

Rechtseinräumung

Jeder Teilnehmer räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte zu Werbezwecken, einschließlich dem Recht zur Bearbeitung und Vervielfältigung an den eingesandten Bildern für die Projektarbeit im Rahmen der Jugendkunstgalerie ein. Dazu gehören u.a. auch die Berichterstattung (unabhängig davon in welchen Medien, also u.a. Print und Online), die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, Ausstellungsplakate, Einladungen, Ausstellungen sowie ggf. Kataloge.

 

Datenschutz

Bis auf den Namen des Fotografen werden die eingereichten Daten der Teilnehmer bei einer Veröffentlichung der Bilder im Rahmen der Jugendkunstgalerie (Berichterstattung, Preisverleihung, etc.) nicht an Dritte weitergegeben. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.

 

Rechtsmittel

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Was geschieht mit den Bildern nach dem Wettbewerb?

Die ausgedruckten/entwickelten Bilder verbleiben im Besitz des Veranstalters.

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